.
Ab 1. Januar 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber mehr als verdoppelt. Dadurch könnten über 17 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich von dieser "Sparspritze" des Staates profitieren.
Der Bundestag hat nun der Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage ab 2024 zugestimmt. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes werden die Grenzen für beide förderfähigen Sparformen auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften angehoben.
Das Beteiligungssparen, z.B. in Aktienfonds, wird mit 20 Prozent und bis zu 80 Euro im Jahr bezuschusst. Hier liegen die Einkommensgrenzen aktuell noch bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für Verheiratete. Bei einem Aktienfonds, der mit dem Höchstbetrag von 400 Euro bespart wird, zahlt der Staat also eine Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro pro Jahr.